Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Beratungsgespräch.

Wir unterstützen Sie mit
Lösungskonzepten, die Zeit
und Geld sparen.

Jetzt Experten-Termin buchen

Wir unterstützen Sie mit
Lösungskonzepten, die Zeit
und Geld sparen.

Jetzt Experten-Termin buchen

Der 3. Generation – der weltweit leistungsstärkste Server-Prozessor
JETZT HIER KLICKEN

Wir unterstützen Sie mit
Lösungskonzepten, die Zeit
und Geld sparen.

Jetzt Experten-Termin buchen

Eigene Assemblierung,
wir bauen Systeme nach Ihren Wünschen.

Wir unterstützen Sie mit
Lösungskonzepten, die Zeit
und Geld sparen.

Jetzt Experten-Termin buchen

Projektberatung,
wir helfen Ihnen IT-Strukturen effizient zu erneuern.

Wir unterstützen Sie mit
Lösungskonzepten, die Zeit
und Geld sparen.

Jetzt Experten-Termin buchen

Sicherheitsleistung,
wir bieten Ihnen unsere Datenschutzkompetenz.

Wir unterstützen Sie mit
Lösungskonzepten, die Zeit
und Geld sparen.

Jetzt Experten-Termin buchen

Logistik Partner,
wir liefern weltweit nach Ihren Vorgaben aus.

Wir unterstützen Sie mit
Lösungskonzepten, die Zeit
und Geld sparen.

Jetzt Experten-Termin buchen

Rack and Stack Services,
von der Assemblierung bis zum Aufbau und Inbetriebnahme, alles aus einer Hand.

Wir unterstützen Sie mit
Lösungskonzepten, die Zeit
und Geld sparen.

Jetzt Experten-Termin buchen

Lagerverwaltung und Fulfillment,
wir managen Ihr Lager.

Wir unterstützen Sie mit
Lösungskonzepten, die Zeit
und Geld sparen.

Jetzt Experten-Termin buchen

Weltweite Logistik,
wir übernehmen die komplette Abwicklung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bedingungen

Die nachstehenden Bedingungen sind verbindlich, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Sie sind mit der Bestätigung des Auftrags wirksam. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unwirksam, wenn unseren Bedingungen nicht sofort nach Zusendung der Auftragbestätigung widersprochen wird. Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Folgegeschäfte, auch wenn bei deren Abschluß nicht nochmals darauf hingewiesen wird. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Als Gerichtsstand gilt Wiesloch als vereinbart.

2. Verbindlichkeit von Angeboten

Angebote sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt ist. Verbesserungen oder Änderungen der Bauart oder Ausführung unserer Ware bleiben vorbehalten. Sobald ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit überschreitet, sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

3. Auftragsannahme

Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Thunder-IT GmbH mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Das Einverständnis zur Speicherung der dazu notwendigen Daten ist mit Zustandekommen des Vertrages gegeben.

4. Abnahme, Abnahmeverzug

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin abzunehmen. Verweigert der Käufer die Annahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sofort auf ihn über. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahren des Käufers einzulagern; verweigert er die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise entgültig oder kommt der Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, so kann der Verkäufer an Stelle der Kaufpreiszahlung Schadensersatz in Höhe von 25% des Vertragswertes bei gleichzeitigem Rücktritt vom Vertrag verlangen.

5. Preise

Auf Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebene Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten; maßgebend für die Preise sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Preise unserer Zulieferanten sowie Währungsparitäten, Zoll- und Einfuhrgebühren. Bei aus dem Ausland bezogener Handelsware können die vereinbarten Preise dann angepaßt werden, wenn die Währung des Bezugslandes gegenüber dem EURO zwischen Auftragserstellung und Auslieferung/Rechnungsstellung um mehr als 5% schwankt. Bei vereinbarten Lieferungen und Teillieferungen, die später als 4 Monate nach Auftragsbestätigungsdatum erfolgen sollen, gilt der zur Zeit der Lieferung gültige Verkaufspreis.

6. Lieferung und Lieferverzug

Liefertermine oder -fristen sind schriftlich anzugeben. Sie können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluß. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind seitens der Thunder-IT GmbH nachzuweisen. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z.B. Aufruhr, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung oder Liefersperre seitens des Herstellers, tritt Lieferverzug ein. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Thunder-IT GmbH wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet. Teillieferungen sind zulässig. Bei Dauerlieferverträgen gilt jede Teillieferung als ein gesondertes Geschäft.

7. Versendung - Gefahrenübergang

Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über. Bei Lieferung und Montage durch uns geht die Gefahr mit dem Einbau auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferungen und dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Die Thunder-IT GmbH versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Die Lieferungen und Leistungen der Thunder-IT GmbH gelten im Systemgeschäft mit der betriebsbereiten Aufstellung der Systeme, im übrigen mit dem Versand der gelieferten Produkte als erfüllt.

8. Zahlungsbedinungen

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar, per Nachnahme Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck oder bei Selbstabholung zahlbar. Teillieferungen sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt und es gelten hierfür die oben erwähnten Zahlungsbedingungen. Wird die Lieferung auf Wunsch des Bestellers oder aufgrund fehlender räumlicher bzw. technischer Voraussetzungen beim Besteller verzögert, so erfolgt die Rechnungsstellung bei Lieferung. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Thunder-IT GmbH berechtigt, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Rechte, Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung in Höhe der uns berechneten Bankzinsen plus Mehrwertsteuer, mindestens aber in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz, zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so können wir unbeschadet anderer Rechte, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer, mit Ausnahme etwaiger Mängelbeseitigung, zu Heilung des Verzuges aufschieben oder vom Vertrag unter Berechnung unserer Kosten zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In einem solchen Fall werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen, auch solche aus anderen Verträgen, sofort fällig und zwar ohne Rücksicht auf die Laufzeit evtl. hereingenommener Wechsel. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann die Thunder-IT GmbH unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte, weitere Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag verweigern, oder von einer Vorauszahlung bzw. einer Sicherheitsleistung abhängig machen.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Ware wird unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Thunder-IT GmbH. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Zur Sicherheits-übereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Lieferung von Vorbehaltswaren gegen seine Abnehmer erwachsen. Dies gilt auch für die Saldoforderungen aus einem Kontokorrent, wenn der Käufer mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat. Wir können verlangen, daß der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt. Wir sind berechtigt, die Abtretung offenzulegen. Der Käufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte die Vorbehaltsware oder an uns abgetretene Forderungen pfänden oder in sonstiger Weise darauf zugreifen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort geltend zu machen. Soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, können wir nach unserer Wahl sowohl sofort als auch Zug um Zug gegen Bezahlung liefern. Der Käufer hat selbst sofort alle Maßnahmen zu treffen, die zur Aufhebung und Abwehr derartiger Zugriffe und Ansprüche erforderlich sind.

Im übrigen hat er uns bei der Wahrnehmung unserer Rechte in jeder Weise zu unterstützen.Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor (Besitzmittelverhältnis). Wir erwerben Eigentumsrechte in Höhe des bei Be- oder Verarbeitung entstehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, daß der Käufer uns, soweit ihm die neue Sache gehört, daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einräumt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten um mehr als 25%, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, Vorbehaltsware nach unserer Wahl bis zur genannten Wertgrenze freizugeben. Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, liegt in einer Rücknahme jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, sie erfolgt vielmehr lediglich zur Sicherung unserer Ansprüche. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme und der Verwaltung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

10. Gewährleistung

Für Mängel haften die Thunder-IT GmbH wie folgt: Wir leisten, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 12 Monate ab Gefahrübergang Gewähr für einwandfreies Arbeiten der von uns gelieferten Neugeräte in Bezug auf Material und Verarbeitung. Weitergehende Gewährleistungszusagen der Hersteller geben wir in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Für Mängel bei Gebrauchtgeräten haften wir nicht, außer der Mangel wurde binnen einer Frist von 8 Werktagen ab Gefahrübergang schriftlich mitgeteilt.

Für OEM-Kunden und Wiederverkäufer gilt ein eingeschränktes Wandlungsrecht von 14 Tagen, beginnend ab Gefahrübergang. Für Warenrücksendungen in anderer als Originalverpackung ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht ausgeschlossen. Die Thunder-IT GmbH gewährleistet, daß die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar; eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben seitens der Thunder-IT GmbH schriftlich bestätigt wurden. Die Gewährleistung beginnt mit dem Gefahrübergang.

Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchs-materialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, Serien-Nummern, Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht, so entfällt jedwede Gewährleistung. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Der Käufer muß den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer ordnungsgemäßen Mängelrüge können wir nach unserer Wahl verlangen, daß (a) das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehler-beschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die Thunder-IT GmbH, Technikabteilung zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, daß die Transport-kosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen; (b) der Besteller das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Techniker von uns zum Besteller geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.

Die ausgebauten und ersetzten Teile werden unser Eigentum. Nur wenn dreimalige Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach jeweiliger angemessener Reparaturzeit zu Billigung und Fristsetzung fehlschlagen, hat der Kunde das Recht zur Wandlung oder Minderung. Nach ordnungsgemäßer Inbetriebnahme sind abnutzbare Teile, z. B. aus Gummi, Sicherungen, Batterien, Kassetten, Disketten und sonstige Verbrauchsmaterialien von der Gewährleistung ausgenommen. Für Geräte, die von Unterlieferanten bezogen werden, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Gewährleistungsbedingungen der Herstellerfirma. Die Gewähr gilt –nach unserer Wahl– auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile oder Geräte. Die für ersetzte Teile verbleibenden Teile werden unser Eigentum. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt berechtigt dies die Thunder-IT GmbH zu verlangen, daß alle Aufwendungen ersetzt werden.

11. Reparaturbedingungen (außerhalb der Gewährleistung)

Falls nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag verlangt wird, erfolgt die Reparatur gegen die Berechnung des am Tage der Auftragserteilung gültigen Kostensatzes. Kommt die Reparatur aufgrund eines unaufgeforderten Kostenvoranschlages nicht zustande, stellt die Thunder-IT GmbH entstehende Bearbeitungskosten in Rechnung. Werden Kundendienstarbeiten in den Räumen des Käufers oder Dritter durchgeführt, gehen die An- und Abfahrtzeiten sowie die Fahrtkosten zu Lasten des Auftraggebers. Die Kosten für Ein- und Rücksendung von Reparaturgeräten, die Verpackungskosten sowie naturgemäß auch das Transportrisiko sind vom Auftraggeber zu tragen. Rügen wegen Reparaturmängeln müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von acht Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort zulässig. Kostenpflichtige Reparaturen werden nur gegen Barzahlung/Nachnahme durchgeführt.

12. Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche gegen die Thunder-IT GmbH sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung) insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Soweit Schadensersatzansprüche gegen die Thunder-IT GmbH ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Lieferung des Produktes, bei Systemen ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft.

13. Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

14. Sonstige Ansprüche

Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch wegen positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß im Rahmen des gesetzlich zulässigen ausgeschlossen. Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Sollten eine oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neue wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.

© 2007 Thunder-IT GMBH

Sie haben Fragen? Wir die Antworten! 06341 5586-0